Verfahren bei ausländischem Erbstatut
ISBN:
978-3-339-15072-1
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.11.2026
Reihe:
Studien zum Erbrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
300
§ 181a AußStrG regelt „Verfahren bei ausländischem Erbstatut“ – also jene österreichische Verlassenschaftsverfahren, in denen aufgrund der Europäischen Erbrechtsverordnung ausländisches Erbrecht anzuwenden ist. Das Ergebnis? Es kommt fremdes materielles Recht zur Anwendung, das in Einklang mit dem österreichischen Verfahrensrecht zu bringen ist.
Es bedurfte daher einer Regelung, mit der auch in diesen Fällen ein passendes Verfahren zur Verfügung steht: weshalb die Generalklausel des § 181a AußStrG geschaffen wurde. Nach dieser Norm sind „die Bestimmungen über die Erbantrittserkärung und die Einantwortung – wenn sich der Erbschaftserwerb und die Haftung für Schulden der Verlassenschaft nach fremdem Recht richten – nur insoweit anzuwenden, als es der Schutz der Rechte von Beteiligten und der Rechtsübergang nach dem maßgebenden Erbrecht erfordern“. § 181a AußStrG setzt damit ein „flexibles Verständnis des österreichischen Verlassenschaftsverfahrens“ voraus und zwingt den Rechtsanwender zu einer „kreativen Modifikation des inländischen Verfahrensrechts, damit es zum ausländischen Recht passt“. Sie bildet damit im Ergebnis eine sogenannte „Sammelanpassungsbestimmung“ für all jene Verfahren, in welchen die wesentlichen Funktionen der österreichischen Erbantrittserkärung und der Einantwortung nicht oder nur teilweise zutreffen.
Da nun weder Gesetzgeber noch Lehre oder Rechtsprechung entsprechende Rahmenbedingungen zur konkreten Vorgehensweise fanden, war Ziel dieser Untersuchung, mit einer Zwischenbilanz zur EuErbVO, einer umfassenden Analyse der österreichischen, italienischen und deutschen, aber auch der europäischen Rechtsprechung sowie zweier Rechtsvergleiche zum italienischen und deutschen Erbrecht konkrete Lösungsansätze für diese Fälle zu entwickeln. Abschließend erfolgt dazu nicht nur eine direkte Gegenüberstellung der Rechtsordnungen, sondern auch die Skizzierung eines gesamten österreichischen Verlassenschaftsverfahrens, wobei auf das jeweilige fremde Recht und dessen Anpassung an das österreichische Verfahrensrecht im konkreten Verfahrensstadium eingegangen wird.