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Veröffentlichung von (automatisch) anonymisierten Gerichtsentscheidungen

ISBN:
978-3-428-19354-7
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
29.04.2025
Autoren:
Reihe:
Internetrecht und Digitale Gesellschaft
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
719
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Gerichtsentscheidungen sind zu veröffentlichen, um Information, Transparenz und Kontrolle zu ermöglichen. Die Informationstechnologie erlaubt nicht nur eine vollständige Veröffentlichung, sondern benötigt mittlerweile Entscheidungen im sehr großen Umfang als Trainingsdaten für KI-Verfahren. Dennoch besteht ein Mangel an frei verfügbaren Gerichtsentscheidungen, da im Schnitt nur 2,3 % der Entscheidungen veröffentlicht werden. Allerdings ist davor eine umfassende Anonymisierung geboten. Die Rechtspraxis kommt dem Gebot auf Grund einer vorwiegend manuellen Anonymisierung nicht in einem ausreichenden Umfang nach. Folge ist nicht nur ein Veröffentlichungsdefizit, sondern auch eine unzureichende Anonymisierungsqualität, wie ein De-Anonymisierungsexperiment zeigt. Daraus werden Ableitungen für den Rechtsbegriff der Anonymität und Verbesserungen vorgeschlagen. Um die Anonymisierungsqualität und den Durchsatz zu erhöhen, werden Verfahren der automatischen Anonymisierung mittels KI erläutert.
Biografische Anmerkung
Michael Keuchen studied law at the Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) and completed his legal traineeship in the district of the Higher Regional Court of Nuremberg. He was employed as a research assistant at the FAU at the School of Law (PD Dr. Martin Zwickel, Prof. Dr. Axel Adrian) and at the Chair of Computational Corpus Linguistics (Prof. Dr. Stephanie Evert). During this time, he worked on various interdisciplinary projects on the topic of »automatic anonymization of court decisions«. Since completing his doctorate, he has been working for the The Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information.