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Völkerrecht

Erster und Zweiter Teil
ISBN:
978-3-642-88663-8
Auflage:
Softcover reprint of the original 1st ed. 1964
Verlag:
Springer Berlin
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
23.08.2014
Autoren:
Reihe:
Abteilung Rechtswissenschaft, Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft
Format:
Mehrteiliges Produkt
Seitenanzahl:
1530
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloß eine Darstellung dessen sein, was die heutige Völkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusätzen über die persönliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Sätze des geltenden Völkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verständlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Völkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden möglich, den überquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewältigen; erst dies ermöglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Völkerrecht zu tun hat - und für diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Möglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Völkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung nötigte zunächst einmal dazu, die rechts theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen gründlich zu überprüfen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats interesse usw. , mußten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung für das Völkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausführungen gemacht werden mußten, hat sich der Verfasser bemüht, mit Rücksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies möglich erschien.