Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes.
ISBN:
978-3-428-18990-8
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.11.2023
Reihe:
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
425
Lieferung in 3-4 Werktagen
Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Anstaltsärzte den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, mitteilen müssen. Erkenntnisse, welche Anstaltsärzte von Gefangenen erlangen, können für die Strafverfolgungsorgane von großem Interesse sein. Allerdings unterliegen auch Anstaltsärzte grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang, ob und wann Anstaltsärzte zu einer Offenbarung dieser Tatsachen verpflichtet oder befugt sind. Dabei werden zunächst die landesgesetzlichen Bestimmungen betrachtet. Darüber hinaus wird § 114e StPO begutachtet und durch eine Normauslegung dessen Regelungsadressat ermittelt. Im Ergebnis sind Anstaltsärzte nach § 114e StPO weder verpflichtet noch befugt Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Schließlich wird erörtert, wie mit den durch den Anstaltsarzt rechtwidrig offenbarten Tatsachen umgegangen werden darf.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Hannah Birte Ofterdinger studied law at the Humboldt University in Berlin. Since completing her legal clerkship in 2018, she has been a research assistant at the chair of Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli at the University of Hamburg, where she will be a postdoctoral fellow from July 2023. From February 2022 to June 2023, she was also a research assistant with Prof. Dr. Kai Cornelius. Her research focuses on criminal law, criminal procedural law, the law of digitalization and criminal law history.









