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Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Handbuch mit Formularen zu den SBV-Wahlen 2026/2027
ISBN:
978-3-949340-48-2
Auflage:
Oktober 2025
Verlag:
Rieder Vlg f. Recht u. Kommunik.
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.10.2025
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
234
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das Handbuch ist für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Es zeigt auf, wie für die schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb, in der Dienststelle einer Behörde und – das ist neu – auch in der kirchlichen Einrichtung, eine eigene Interessenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung (SBV), gewählt werden kann und welche Rechte diese hat. Das Handbuch bietet aktuelle Formulare zu den regelmäßigen Wahlensowie zu den Wahlen außerhalb des regelmäßigen Zeitraums Das Handbuch geht auch auf die geltende Option ein, Wahlversammlungen mittels Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen, die durch den Gesetzgeber dauerhaft eingeführt worden ist. Diese Art der Wahldurchführung ist neuartig und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Sie besteht nämlich aus einer Online-Versammlung und einer der Versammlung nachgelagerten Briefwahl. Die für die Wahl verantwortliche Wahlleitung findet im diesem Handbuch eine verlässliche Handlungsanleitung mit einem speziell auf die neue Wahlart zugeschnittenem Einladungsformular. Wie auch in den Vorauflagen ist das Handbuch als Wegweiser konzipiert. Es gibt alle Hinweise, die erforderlich sind, um Wahlfehler zu vermeiden. Über den Verlag können Sie bei Erwerb das Buch zusätzlich als pdf und als rtf alle Musterformulare erhalten. So wird Ihnen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl erleichtert. Hinweis: Das Buch ist auch für Betriebs- und Personalräte ein unverzichtbares Arbeitsmittel, das der Arbeitsgeber zur Verfügung stellen muss! Nach § 177 Satz 2 SGB IX haben Betriebs- und Personalräte auf eine Wahl der SBV hinzuwirken.