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Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht

ISBN:
978-3-16-159774-9
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.11.2020
Autoren:
Reihe:
Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
373
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt ("overall fairness"). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten können danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlägige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewährleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.
Biografische Anmerkung
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Promotion; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2011-15 Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Münster; 2014/2015 Forschungsaufenthalt an der University of Birmingham, Großbritannien (Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung); seit 2015 Juniorprofessorin für Strafrecht an der Universität Potsdam.