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Woher weißt Du das?

Eine Selbstbefragung in verfassungsrechtspraktischer Absicht.
ISBN:
978-3-428-19112-3
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
04.04.2024
Reihe:
Verfassungstheoretische Gespräche
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
183
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Wie legen wir Normen des Grundgesetzes aus? Eine erste intuitive Antwort lautet: indem wir sie, ebenso wie das einfache Recht, mittels der gängigen Auslegungsmethoden untersuchen. Aber die Normen des Grundgesetzes weisen zumindest zwei Besonderheiten auf, die sie vom einfachen Recht unterscheiden. Sie sind zumeist sehr knapp formuliert und seit 75 Jahren überwiegend nicht verändert worden. Daher sind sie bei neuen Fragestellungen, die namentlich durch die Pluralisierung, die Digitalisierung oder die Europäisierung aufgeworfen worden sind, nicht ohne Weiteres operationalisierbar. Die Interpretation einer Norm des Grundgesetzes beinhaltet daher vor allem die Interpretation der zu ihr ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Untersuchung befasst sich auf der Grundlage eines Referenzfalls mit der Methode der Rezeption von verfassungsgerichtlichen Präjudizien und arbeitet anhand vieler Einzelentscheidungen eine heuristische Maßstabsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts heraus.
Biografische Anmerkung
Thorsten Kingreen is professor of public law, social law and health law at the University of Regensburg since 2003. Previously, he was a professor at Bielefeld University from 2002 to 2003. He turned down an offer to the Ludwig Maximilians University in Munich in 2011. In the 2014/2015 he was a visiting professor at the University of California in Berkeley. Prof. Kingreen studied law at the Philipps University of Marburg and the Université de Genève and completed his legal traineeship in Düsseldorf and Tel Aviv. He received his doctorate and habilitation at the University in Münster. Important focuses in research and teaching are German, European and international human rights protection, the constitutional law of the European Union and social law, especially health care law.