Facebook Pixel

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie vorab informieren, dass unser Lager vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen bleibt.
In diesem Zeitraum sind keine Auslieferungen möglich.
Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der Feiertage auch unsere Bestellabteilung und der Kundenservice nur eingeschränkt erreichbar sind. Es kann daher zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen und bei Auslieferungen kommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation und wünschen Ihnen frohe Feiertage sowie ein besinnliches Fest.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LexisNexis-Verlagsteam

Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren

Handwerks-, berufs- und wettbewerbsrechtliche Grenzen
ISBN:
978-3-9613821-1-8
Auflage:
Erstausgabe
Verlag:
wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
24.06.2020
Reihe:
Schriften zur Rechtswissenschaft
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
111
Ladenpreis
20,40EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Zahnärztliche medizinische Versorgungszentren sind zahnärztlich geleitete Einrichtungen, in denen zumeist eine größere Anzahl von Zahnärzten als Angestellte oder Vertragsärzte tätig ist. Betrieben werden diese Versorgungszentren überwiegend in der Rechtsform der GmbH. Kapitalstarke Aktiengesellschaften nutzen zunehmend die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, über die ihnen gehörenden Krankenhäuser zahnärztliche medizinische Versorgungszentren zu betreiben. Diese Versorgungszentren verfügen häufig über zahntechnische Eigenlabore, in denen die zahntechnischen Produkte hergestellt werden. Schon handwerksrechtlich ist der Betrieb solcher Eigenlabore nur in sehr engen Grenzen zulässig. Berufs- und wettbewerbsrechtlich ist er in aller Regel unzulässig. Denn mit der zahnärztlichen Grund­pflicht, ausschließlich zum Patientenwohl zu handeln, ist es grundsätzlich unvereinbar, die für die Patienten des Versorgungszentrums benötigten zahntechnischen Produkte vom Eigenlabor zu beziehen. Dies gilt nicht nur, wenn diese Bezugsentscheidung tatsächlich gewinnorientiert ist. Vielmehr gilt dies auch, wenn nur der Verdacht einer gewinnorientieren Bezugsentscheidung besteht.