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Zielerreichung im Eventualversuch und in anderen Versuchsformen

Über Porosität und Bestimmtheit der Rücktrittsvoraussetzungen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB)
ISBN:
978-3-631-35967-9
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
04.07.2000
Autoren:
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
250
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Hauptanknüpfungspunkt der Untersuchung stellen die sogenannten Zielerreichungsfälle im Eventualversuch beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB dar. Unter Berücksichtigung der bislang vertretenen Ansichten und einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse wird diese Fallgruppe im besonderen der Fallgruppe der Zielerreichung beim Absichtstäter gegenübergestellt. Herausgearbeitet wird, daß ebenfalls Zielerreichungsfälle für den Absichtstäter und den mit dolus directus 2. Grades Handelnden sowie in der Situation des beendeten Versuchs gegeben sind. Um in der Rücktrittsdogmatik die Bestimmung des Vorsatzes und des Versuchs sachgerecht zu berücksichtigen, ist zwischen Handlungsziel und Motivation zu differenzieren. In diesem Sinne kann ein Rücktritt – wörtlich verstanden als ein Verzicht – auf Tatbestandsebene (Verzicht auf den Verwirklichungswillen) dem Verzicht auf Motivationsebene (Verzicht auf Absichten) gegenübergestellt werden. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß im Falle der Zielerreichung ein unfreiwilliger Rücktritt vorliegt, wenn nur aufgrund einer außertatbestandlichen Zielerreichung die Tat aufgegeben wird.
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Gina Greeve wurde 1965 in Minden geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg von 1985 bis 1991 unterrichtete sie Deutsches Recht im Goethe-Institut London sowie an der Thames Valley University London. 1997 legte sie ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Promotion 1999. Die Autorin ist als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig.