Zusammenhalt durch Recht?
ISBN:
978-3-593-51812-1
Verlag:
Campus
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
10.04.2024
Herausgeber:
Reihe:
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
184
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Inwiefern kann das Recht sozialen Zusammenhalt stärken? Einerseits wird ihm traditionell eine Ordnungs- und damit zugleich eine Befriedungsfunktion zugeschrieben, ohne die eine komplexe Gesellschaft nicht existieren kann. Andererseits organisiert es diese Gesellschaft zunächst nur als ein Nebeneinander von Rechtspersonen, wodurch nicht notwendig ein Miteinander von Bürger:innen entsteht. Ausgehend von dieser Analyse gehen die Beiträge des Bandes der Frage nach, welche weiteren Leistungen das Recht für sozialen Zusammenhalt erbringen kann, welche Grenzen ihm dabei gesetzt sind und welche Folgeprobleme hieraus entstehen.
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
Schlagwörter
Europäische Union
Öffentliches Recht
Open Access
Menschenrechte
Grundrechte
Verfassung
Rechtsphilosophie
Rechtstheorie
Solidarität
Rechtsstaat
Rechtssoziologie
Rechtsordnung
Rechtsstaatlichkeit
Ordnungspolitik
Nationalstaat
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Verfassungspatriotismus
Demokratische Ordnung
Ernst Wolfgang Böckenförde
Politische Gemeinschaft
Biografische Anmerkung
Klaus Günther ist Inhaber der Professur für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Daniel Thym ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Direktor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA). Außerdem ist er Sprecher des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) am Standort Konstanz und Vorstandsmitglied des Konstanzer »Zentrums für Kulturwissenschaftliche Forschung«.
Uwe Volkmann ist Inhaber Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungs- und Demokratietheorie, die Zuordnung von Individuum und Gemeinschaft, Fragen der Grundrechte sowie das Recht der Inneren Sicherheit.









