Artikel 15 DS-GVO als Informationshebel im Organhaftungsprozess
ISBN:
978-3-428-19471-1
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
19.03.2025
Reihe:
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
364
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Wird ein ehemaliges Organmitglied von der Gesellschaft in Haftung genommen, so leidet es bei der Verteidigung gegen diese Inanspruchnahme unter einer ausgeprägten Darlegungs- und Beweisnot. Die restriktiv gehandhabten Auskunftsansprüche der §§ 810, 242 BGB vermögen dem nicht wirksam zu begegnen. Vereinzelt wird angeregt, dem Organmitglied den datenschutzrechtlichen Anspruch aus Art. 15 DS-GVO an die Hand zu geben, was die Situation im Organhaftungsprozess maßgeblich verändern würde. Der Autor widmet sich der Frage, welchen Einfluss Art. 15 DS-GVO auf den praktisch bedeutsamen Organhaftungsprozess hat. Dabei stellen sich Fragen aus dem Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht und Datenschutzrecht. Vor dem Hintergrund der extensiven datenschutzrechtlichen Rechtsprechung des EuGH zeigt der Autor, dass Art. 15 DS-GVO in bestimmten Konstellationen als Informationshebel im Organhaftungsprozess wirken kann, indem er eine »Due Diligence der personenbezogenen Daten« ermöglicht.
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Biografische Anmerkung
Max Winnenburg studied law with a focus on corporate law at Ruhr University in Bochum from 2017 to 2022, where he also completed his doctorate after the first state examination. From 2024 to 2026, he completed his legal clerkship in the Higher Regional Court district of Dusseldorf. Since 2026, Max Winnenburg has been working as an attorney at the law firm Hengeler Mueller in Dusseldorf.









