Beck'scher VOB-Kommentar VOB Teil B
ISBN:
978-3-406-71070-4
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
02.10.2023
Herausgeber:
Bearbeiter:
Althaus Stefan Bolz Stephan Bröker Jörn Eichberger Tassilo Eimler Harald alle anzeigen
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
2748
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Der bewährte Großkommentar bietet durch seinen strikten Aufbau nach den Absätzen der einzelnen Paragraphen der VOB/B hohe Übersichtlichkeit und schnellen Zugriff auf diese komplexe Materie. Durch versierte Sachkenner und Wissenschaftler werden die tragenden Prinzipien der VOB/B dargestellt, eine intensive Durchdringung der Einzelfragen geleistet, ohne dabei die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen.
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in Justiz, Baubehörden, Anwaltschaft, Bauindustrie und Verbänden sowie Hochschulen.
Der bewährte Großkommentar bietet durch seinen strikten Aufbau nach den Absätzen der einzelnen Paragraphen der VOB/B hohe Übersichtlichkeit und schnellen Zugriff auf diese komplexe Materie. Durch versierte Sachkenner und Wissenschaftler werden die tragenden Prinzipien der VOB/B dargestellt, eine intensive Durchdringung der Einzelfragen geleistet, ohne dabei die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende und klar gegliederte Kommentierung der VOB/B
- zuverlässige Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung
- mit alternativen Lösungsansätzen
Zur Neuauflage
- Berücksichtigung des seit dem 1.1.2018 geltenden Bauvertragsrechts des BGB: Fragen der Anwendbarkeit im Rahmen von Verträgen nach VOB/B sowie der AGB-rechtlichen Auswirkungen
- Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 8.8.2019 (VII ZR 34/18) zur Preisanpassung bei Mengenüberschreitungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B: ausführliche Darstellung der Vergütungsanpassung auf Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge; Frage der Übertragbarkeit auf die Vergütungsanpassung bei geänderten und zusätzlichen Leistungen
Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in Justiz, Baubehörden, Anwaltschaft, Bauindustrie und Verbänden sowie Hochschulen.
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