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Betriebsübergang / Interessenausgleich / Sozialplan

Basiskommentar zu § 613a BGB mit den Folgen für die Mitbestimmung
ISBN:
978-3-7663-7481-3
Auflage:
5., aktualisierte Auflage 2026
Verlag:
Bund-Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.10.2025
Reihe:
Basiskommentar
Format:
Buch
Seitenanzahl:
365
Ladenpreis
39,10EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Basiswissen. Wenn die Interessen der Belegschaft auf dem Spiel stehen Vorteile auf einen Blick: • Beschreibt die Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen auf Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sowie die BR-Gremien • Erklärt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses bei Maßnahmen, die ein Unternehmen in der Krise ergreifen möchte • Gibt konkrete Hinweise und Empfehlungen für die Durchsetzung von Rechtspositionen • Ist auf aktuellem Stand der Rechtsprechung Zielgruppen: Betriebsräte, Gewerkschaften, Rechtsanwälte Darum geht es: Betriebsübergänge, Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen haben für Mitarbeiter oft nachteilige Folgen. Wenn neu strukturiert wird, geraten betriebliche und tarifliche Regelungen schnell ins Wanken. Dann sind Betriebsräte und Gewerkschaften gefordert, die Interessen der Belegschaft zu schützen. Der Basiskommentar behandelt alle wichtigen Fragen, die auf Interessenvertreter und Beschäftigte zukommen, wenn Unternehmen umstrukturieren. Im Fokus steht besonders § 613a BGB (Betriebsübergang). Dieser Paragraf enthält wichtige Schutzbestimmungen für Beschäftigte und sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergehen. Ausführlich kommentieren die Autoren die wesentlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, auch die §§ 111, 112 BetrVG (Interessenausgleich und Sozialplan). Autoren: Dr. jur. Michael Bachner und Peter Gerhardt sind Partner in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und ausgewiesene Praktiker. Sie sind seit vielen Jahren spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten bei Betriebsübergängen, Unternehmensumwandlungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.