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Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des § 239 I Alt. 2 StGB

ISBN:
978-3-631-74892-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.03.2018
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
284
Ladenpreis
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Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise – etwa durch List – der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Biografische Anmerkung
Laura Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Die Promotion erfolgte in Mainz. Die Zweite Juristische Prüfung legte sie nach ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden, OLG-Bezirk Frankfurt (Main), ab.