Facebook Pixel

Das Niedersaechsische Denkmalschutzgesetz im Lichte der Eigentumsgarantie

ISBN:
978-3-631-59603-6
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
08.01.2010
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
274
Ladenpreis
94,10 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer unterwerfen das Eigentum am Denkmal weitreichenden und für den betreffenden Eigentümer empfindlichen Einschränkungen und stehen somit stets in einem Spannungsverhältnis zum grundgesetzlich gewährleisteten Eigentumsschutz. Wie diese Kollisionslage zwischen Privatnützigkeit und Gemeinwohlinteresse vor dem Hintergrund der von Art. 14 GG gesetzten Grenzen entschärft werden kann, ist Gegenstand dieser Arbeit. Dabei wird die verfassungsrechtlich zulässige Reichweite von denkmalschutzrechtlichen Eigentumsbeschränkungen exemplarisch an zentralen Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet in diesem Kontext die für die Eigentumsdogmatik so wesentliche Entscheidung des BVerfG vom 02.03.1999 (BVerfGE 100, 226). Die dort getroffenen Aussagen bilden daher das verfassungsrechtliche Grundkonzept für die Analyse der Verfassungsgemäßheit des NDSchG. Als Ergebnis der Untersuchung wird festgestellt, dass das NDSchG bei restriktiver Auslegung noch verfassungskonform vollzogen werden kann.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Dirk Baumgart studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Osnabrück und absolvierte das Referendariat im Bezirk des Landgerichtes Osnabrück. Der Autor bewohnt als nunmehr siebente Generation seiner Familie ein denkmalgeschütztes Fachwerkensemble, das er mit seinen Eltern vorwiegend im Wege der Eigenleistung originalgetreu restauriert hat.