Das österreichische Tierschutzrecht
Das allgemeine Tierschutzrecht stellt den Kernbereich tierrelevanter Rechtsgrundlagen dar, indem es Verbote und Gebote festlegt, die im Umgang mit Tieren zu beachten sind, wie zB das Verbot der Tierquälerei sowie die Mindestanforderungen an die Haltung von Heim-, Nutz- und Wildtieren. Das Tierversuchsrecht regelt ua die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tierversuchen sowie die Anforderungen an die Planung und Durchführung von Tierversuchen im Sinne der „3R“ (Replacement, Reduction, Refinement).
Regina Binder erläutert in bewährter Weise sämtliche Bestimmungen der beiden Gesetze mit Judikatur- und Literaturverweisen sowie beispielreichen, prägnanten Anmerkungen!
Die 5. Auflage des Juridica Praxiskommentars enthält
- das Tierschutzgesetz idF BGBl I 2024/124 sowie
- das Tierversuchsgesetz 2012 idF BGBl I 2020/76.
Weiters sind alle Durchführungsverordnungen zum TSchG (zB die 1. und Auszüge aus der 2. TierhaltungsV, die V über die Ausbildung von Hunden, die Zoo-V und die Tierschutz-KontrollV) sowie die Verordnungen zum TVG 2012 (TVV 2012, TVSV 2013 und TVKKV) enthalten.
Dr. iur. Dr. phil. Regina Binder ist Leiterin der Informations- und Dokumentationsstelle für Tierschutz- und Veterinärrecht an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, wo sie auch lehrt und als Mitglied der Ethik- und Tierschutzkommission und des Tierschutzgremiums sowie als Mitarbeiterin des Zentrums für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften am Klinischen Department für Nutztiere und Sicherheit von Lebensmittelsystemen tätig ist.