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Das Rechtsgut der Datenhehlerei

Untersuchungen zu § 202d StGB
ISBN:
978-3-428-19339-4
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
18.12.2024
Reihe:
Schriften zum Strafrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
191
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Die Übertragung von Konzepten aus »klassischen« Delikten in Tatbestände des Datenstrafrechts wird vom Gesetzgeber regelmäßig praktiziert, ist aber – aufgrund der Besonderheiten immaterieller Güter – bereits im Ansatz problematisch. Dies gilt für den der Sachhehlerei nachgebildeten Straftatbestand der Datenhehlerei, § 202d StGB, in besonderem Maße. Mit der Datenhehlerei hat der Gesetzgeber einen (weiteren) Straftatbestand geschaffen, der Kriterien für die Zuordnung von Daten voraussetzt, aber nicht definiert oder festlegt. Dem deutschen Recht im Allgemeinen und dem Strafrecht im Besonderen fehlt ein einheitliches gesetzliches System zur Zuordnung von Daten.

Die Untersuchung dieses Problemfeldes erfolgt in der Arbeit anhand der Bestimmung des Rechtsgüterschutzes der Datenhehlerei. Dabei zeigt sich, dass die Datenhehlerei eine Schutznorm für semantische Informationen, die als Daten gespeichert sind, darstellt und das von der ganz herrschenden Lehre vertretene »formelle Datengeheimnis« nicht das Rechtsgut von § 202d StGB ist.

Biografische Anmerkung
Niklas Kindhäuser studied law at Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, the University of Leeds (England) and Eberhard Karls University Tübingen, specialising in criminal law and the criminal justice system. He completed his legal training at Landgericht Hechingen. He works as a defence lawyer in all areas of commercial criminal law and criminal tax law at Feigen Graf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Cologne.