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Das Überraschungsverbot

Verhinderung und Bekämpfung von Überraschungsentscheidungen im Zivilprozess und im Schiedsverfahren
ISBN:
978-3-7046-8374-8
Verlag:
Verlag Österreich
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
18.03.2020
Reihe:
Juristische Schriftenreihe
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
291
Ladenpreis
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Die Verkürzung von Äußerungsrechten im Zivil- und Schiedsverfahren Das Werk behandelt den gebotenen Umgang mit Überraschungsentscheidungen im österreichischen Zivilprozess und im Schiedsverfahren. Besonderer Fokus liegt dabei auf der verfassungsrechtlichen Dimension bei einer überraschenden Zugrundelegung eines rechtlichen Gesichtspunktes durch ein (Schieds-)Gericht. Es wird umfassend aufgezeigt, dass aus Art 6 Abs 1 EMRK ein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur zu Tatsachen-, sondern ebenso zu Rechtsfragen erwächst, dessen Implikationen in der Folge sowohl für das Zivil- als auch das Schiedsverfahrensrecht im Detail beleuchtet werden. Behandelt werden dabei etwa Bestand und Umfang rechtlicher Erörterungspflichten, das Verhältnis zum Grundsatz iura novit curia/iura novit arbiter sowie die Möglichkeiten der Bekämpfung überraschender Urteile bzw Schiedssprüche. Neben einer Analyse der einschlägigen österreichischen Quellen verarbeitet das Werk auch internationale Judikatur und Literatur (va aus Deutschland und der Schweiz). Das Buch richtet sich an Wissenschaft und Praxis. Es soll auch dazu beitragen, die Sensibilität in der Handhabe prozessualer Grundrechte in der Verfahrenspraxis zu fördern, insbesondere was den Umgang mit Rechtsfragen betrifft.
Biografische Anmerkung
Dr. Katharina Auernig studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Im Anschluss war sie als Universitätsassistentin am dortigen Institut für Zivilverfahrensrecht beschäftigt. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das nationale und europäische Zivilverfahrensrecht, das Schiedsverfahrensrecht sowie Rechtsfragen zum elektronischen Rechtsverkehr. Nach Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in London ist sie nunmehr Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien.