Delegierte Verfassungsentwicklung
Die Anwendung des Verfassungsrechts auf die sich stetig wandelnde Lebenswirklichkeit ist historisch gebunden, nicht aber historisch determiniert. Der Verfassungsnormsetzer delegiert Konkretisierungsspielräume an künftige Generationen, in denen sie die Entwicklung der Verfassung ohne Änderung ihres Textes vollziehen. Maximilian Schneider arbeitet das komplexe Zusammenspiel entstehungs- und geltungszeitlicher Momente in der Verfassungsanwendung heraus. Dafür nutzt er die in der deutschen Rechtswissenschaft bislang weitgehend unbeachtet gebliebenen Erkenntnispotenziale der jüngeren US-amerikanischen Methodendebatte um den Originalism. Er zeigt, wie methodologisch konsistent von entstehungszeitlicher Auslegung gesprochen werden kann, ohne dass diese in eine Versteinerung der Verfassungsanwendung mündet, und warum sie normativ geboten ist.
"Neben dem praktischen Problem der Rechtsfindung und der Rechtsanwendung fundiert die Schrift ihre Ergebnisse auch theoriegeschichtlich so gründlich, dass an ihr kaum mehr wird vorbeigegangen werden können. Insgesamt [...] ein besonders hervortretendes Gesellenstück, das zudem über dieses Etikett ganz deutlich hinausragt."
Helmut Goerlich DÖV 15 (2025), 659









