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Der datenschutzrechtliche Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO

Analyse der Forschung und Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
ISBN:
978-3-428-19637-1
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
08.10.2025
Autoren:
Reihe:
Internetrecht und Digitale Gesellschaft
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
344
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ermöglicht die zivilrechtliche Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Schadenersatzansprüchen über Art. 82 DS-GVO. In den vergangenen Jahren sind tausende Schadenersatzklagen erhoben worden. Ziel der Arbeit es, einen umfassenden systematischen Überblick zu bieten über bereits entschiedene, aber insbesondere umstrittene, offene Rechtsfragen anhand der Forschung und der deutschen, österreichischen und der EuGH-Rechtsprechung.

Neben der Frage, ob die österreichische Schadenersatznorm § 29 DSG europarechtskonform ist, befasst sich die Arbeit auch mit dem Thema, ob juristische und nicht unmittelbar Betroffene anspruchsberechtigt sind. Außerdem diskutiert sie, ob sogenannte formelle Verstöße, etwa gegen das Auskunftsrecht oder gegen die IT-Sicherheit, Verstöße im Sinne der Norm sind. Anhand der deutschen und österreichischen Rechtsprechung entwirft die Arbeit eine These, welche Arten von Verstößen einen immateriellen Schaden darstellen.

Biografische Anmerkung
Robert Faußner is a lawyer and partner at a commercial law firm in Munich. He specializes in data protection law and advises German and international companies on cybersecurity and artificial intelligence. In addition to his law degree, he holds a Master of Arts (M.A.) in political science, history, and psychology. He earned his doctorate degree at the University of Innsbruck under Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), with a doctoral thesis on data protection claims for damages under Article 82 General Data Protection Regulation, completed in April 2025.