Facebook Pixel

Der Leistungsabruf im Bezugsvertrag

Zur Rechtsnatur der Inanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden unter besonderer Berücksichtigung automatisierter Abrufmechanismen
ISBN:
978-3-16-153560-4
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
21.11.2014
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
117
Ladenpreis
40,10 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Bezugsverträge sind einheitliche Verträge, durch welche der Kunde die Rechtsmacht erhält, während einer Vertragslaufzeit den Anbieter einseitig zu Einzelleistungen zu verpflichten. Auf diese Weise allgemein definiert beschränkt sich der Bezugsvertrag nicht auf die ihm üblicherweise zugeordneten Versorgungsverträge über Wasser und Energie, Bierlieferungs- oder Zulieferverträge. Er umfasst vielmehr vielfältige Vertragstypen, darunter Verträge über Telekommunikations- und Telemediendienste, Giro-, Wartungs- oder auch Carsharingverträge. Bei allen stellen sich dieselben Fragen: Welche Rechtsnatur hat das 'Abrufrecht' des Kunden? Welche Auswirkungen hat es, wenn man annimmt, dass der Leistungsabruf durch einseitiges Rechtsgeschäft des Kunden erfolgt? Inwieweit kann Letzteres auch für solche Bezugsverträge gelten, bei denen der Kunde über eine automatisierte Infrastruktur die Leistung des Anbieters selbst auslösen kann?
Biografische Anmerkung
Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken, Freiburg und Toulouse; 2003 Promotion in Saarbrücken und Toulouse; 2002-04 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a. M.; seit 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; 2015 Habilitation in Kiel; seit 2015 Privatdozent; im WS 2015/16 und im SS 2016 Lehrstuhlvertreter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; seit WS 2016/17 Lehrstuhlvertreter an der Ludwig-Maximilians-Universität München.