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Der staatliche Einfluss auf die Vergütung der Inkassodienstleistungen

Eine Analyse, Bewertung und Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der §§ 13 Abs. 2, 31b RVG nebst der Nummern 1000, Nr. 2 und 2300, Anmerkung, Abs. 2 VV RVG
ISBN:
978-3-339-13816-3
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.03.2024
Autoren:
Reihe:
Öffentliches Recht in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
296
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Inkassodienstleister genießen in Deutschland mitunter einen eher zweifelhaften Ruf. Die von ihnen für ihre Dienstleistung erhobenen Kosten werden vielfach als überhöht angesehen. Problematisch ist dabei insbesondere, dass regelmäßig der Schuldner für diese Kosten aufkommen muss. Dies resultiert aus schadenersatzrechtlichen Grundsätzen. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der sogenannten „Inkassorechtsreform“ verschiedene Gesetzesänderungen vorgenommen, die eine Reduzierung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für bestimmte Sachverhalte zur Folge haben. Insbesondere relevant sind dabei die §§ 13 Abs. 2, 31b RVG nebst den dazugehörigen Nummern im VV RVG. Dies hat Auswirkungen auf die Vergütung von Inkassodienstleistungen. Inkassodienstleister greifen bei der Berechnung ihrer Vergütung regelmäßig auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zurück, da der Gläubiger von dem Schuldner die RVG-Gebühren aufgrund von § 13e Abs. 1 RDG als Schaden ersetzt verlangen kann. Der Autor geht im Hauptteil seiner wissenschaftlichen Untersuchung der Frage nach, ob die Inkassodienstleister durch die genannten Normen in ihren Grundrechten verletzt werden. Insbesondere wird dabei ein möglicher Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG umfassend geprüft. Des Weiteren werden die schadenersatzrechtlichen Grundsätze in Bezug auf die Erstattung von Inkassokosten erläutert und alternative Lösungsvorschläge zu den genannten Normen erarbeitet. Die Lösungsvorschläge verfolgen das Ziel, die Schuldner in vergleichbarer Weise zu schützen und gleichzeitig die Inkassodienstleister weniger zu belasten.