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Der Vollendungszeitpunkt der Kommunikationsdelikte

ISBN:
978-3-339-12296-4
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.08.2021
Autoren:
Reihe:
Strafrecht in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
460
Ladenpreis
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Informationen fließen immer schneller, durch moderne Mittel werden Kommunikationsvorgänge immer direkter. Gleichzeitig werden die Vorgänge auch immer komplexer und es ist durch ständig neue Technologien möglich, einerseits ein immer breiteres, andererseits auch ein immer spezifischeres Publikum zu erreichen. Um die Kommunikation als sensiblen Bereich menschlichen Zusammenlebens gemeinverträglich zu regeln, existiert eine ganze Reihe von Normen, die menschliche Kommunikation zum Gegenstand haben. Zu den meisten dieser Normen gibt es bereits umfassende Darstellungen zu der Frage über die konkret strafbaren Inhalte. Es stellt sich über den Inhalt hinaus aber auch die Frage des Zeitpunktes der Strafbarkeit. Kommunikation durchläuft viele Stadien von der ersten Initiative auf Seiten eines Kommunikationspartners über die Möglichkeit der Kenntnisnahme und die tatsächliche Kenntnis bis zu einer möglichen Erwiderung oder gar einer fortlaufenden Konversation. Diese Studie geht der Frage nach, ab welchem Zeitpunkt Kommunikation ein Stadium erreicht, in dem die zu übermittelnde Information oder ihre Übermittlung selbst strafrechtliche Tatbestände vollständig verwirklicht. Jene Frage ist für viele einzelne Delikte in Literatur und Rechtsprechung bereits umfangreich erörtert. Der Autor erforscht hingegen Strukturen, die alle Kommunikationsdelikte miteinander verbinden und anhand derer die Kommunikationsdelikte – oder zumindest Teilgruppen von ihnen – systematisch zusammengefasst oder getrennt werden können, sodass sich ein Konzept ergibt, nach dem der Zeitpunkt, an welchem die Grenze von der Versuchs- zur Vollendungsstrafbarkeit überschritten wird, allgemein und losgelöst vom einzelnen Fall bestimmt werden kann. Dazu werden Zusammenhänge zwischen verschiedenen Deliktsmerkmalen und dem Vollendungszeitpunkt untersucht und dabei verschiedene Gruppen von Delikten nach unterschiedlichen Kriterien gebildet. Dabei kristallisiert sich ein Merkmal als besonders unterscheidungskräftig heraus, anhand dessen die in diesem Zusammenhang vom Autor so bezeichnete Gruppe der „Kausalitätsdelikte“ entsteht.