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Die allgemeine Energiekompetenz im Primaerrecht der Europaeischen Union

Eine Analyse des Artikels 194 des Vertrags ueber die Arbeitsweise der Europaeischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon unter Beruecksichtigung der historischen Entwicklung der Energiekompetenz
ISBN:
978-3-631-60878-4
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
28.06.2010
Bearbeiter:
Reihe:
Studien zum deutschen und europaeischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
244
Ladenpreis
97,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Maßnahmen und Politiken der Union um einen selbständigen Titel «Energie» ergänzt. Obwohl die Notwendigkeit der supranationalen Wahrnehmung energiepolitischer Aufgaben schon früh erkannt wurde, fehlte bislang das entsprechende rechtliche Instrumentarium. Mit Art. 194 AEUV existiert nun erstmals eine Rechtsgrundlage, die eine umfassende, bereichsübergreifende Energiepolitik auf europäischer Ebene ermöglicht. Die inhaltliche Analyse des Energieartikels ist Hauptgegenstand der Untersuchung. Die Arbeit zeigt, dass die Vertragsänderung Kompetenzgewinne für die Union mit sich bringt, insbesondere im Bereich Energieversorgungssicherheit, der maßgeblich von den neuen Bestimmungen über Energiesolidarität beeinflusst wird. Erörtert werden zudem konkurrenzrechtliche Probleme, die sich aus Überschneidungen des Energieartikels mit Kompetenznormen anderer Zielrichtung ergeben sowie die speziellen Grenzen der Energiekompetenz.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Daniel Hackländer, geboren 1982 in Wuppertal; ab 2002 Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Pamplona, Lausanne und Köln; Erstes Staatsexamen 2007; wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Energierecht und beim Großen Examens- und Klausurenkurs an der Universität zu Köln; seit 2009 Referendariat am LG Köln; Promotion 2010.