Facebook Pixel
Inventurbedingt kommt es zwischen 31.10.2025 und dem 11.11.2025 zu Lieferverzögerungen bei Produkten von LexisNexis.
Wir bitte um Verständnis!

Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs / Recht der Schuldverhältnisse III

§§ 652 bis 853
ISBN:
978-3-11-009654-5
Auflage:
Reprint 2015
Verlag:
De Gruyter
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.10.1983
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
1120
Ladenpreis
689,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungsverzeichnis -- Herausgabeschema -- ZWEITES BUCH Recht der Schuldverhältnisse -- Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse -- ACHTER TITEL. Mäklervertrag -- NEUNTER TITEL. Auslobung -- ZEHNTER TITEL. Auftrag -- ELFTER TITEL. Geschäftsführung ohne Auftrag -- ZWÖLFTER TITEL. Verwahrung -- DREIZEHNTER TITEL. Einbringung von Sachen bei Gastwirthen -- VIERZEHNTER TITEL. Gesellschaft -- Anhang: Kollektivgesellschaft, a) Erwerbsgesellschaft, aa) Offene Gesellschaft -- FÜNFZEHNTER TITEL. Gemeinschaft -- SECHZEHNTER TITEL. Leibrente -- SIEBZEHNTER TITEL Spiel. Wette. -- ACHTZEHNTER TITEL Bürgschaft -- Anhang I. Trödelvertrag -- Anhang II. Pfandvertrag -- NEUNZEHNTER TITEL. Vergleich -- ZWANZIGSTER TITEL. Schuldversprechen. Schuldanerkenntniß -- EINUNDZWANZIGSTER TITEL. Anweisung -- ZWEIUNDZWANZIGSTER TITEL. Schuldverschreibung auf den Inhaber -- Anhang I–III. -- DREIUNDZWANZIGSTER TITEL. Vorlegung von Sachen -- VIERUNDZWANZIGSTER TITEL. Ungerechtfertigte Bereicherung -- FÜNFUNDZWANZIGSTER TITEL. Unerlaubte Handlungen -- Register der Antragsteller -- Nachweis der abgedruckten Protokolle der 1. Kommission -- Nachweis der Paragraphen des Teilentwurfs zum Obligationenrecht und der Artikel des Dresdener Entwurfs -- Zusammenstellung der Paragraphen des 1. Entwurfs mit den Artikeln des Dresdener Entwurfs, den Paragraphen der Teilentwürfe, der ZustOR, des Kommissionsentwurfs, des 2. Entwurfs und des Gesetzbuches.