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Die gesetzlichen Rechte des ueberlebenden Ehegatten nach dem deutschen und spanischen Kollisionsrecht

Unter besonderer Beruecksichtigung der "viudedad aragonesa"
ISBN:
978-3-631-58589-4
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.04.2009
Autoren:
Bearbeiter:
Reihe:
Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
428
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Spanien ist ein Mehrrechtsstaat. Neben das Zivilrecht des Código Civil treten insbesondere im Erbrecht partikulare Rechte der autonomen Gebietseinheiten (Foralrechtsgebiete). Sind derartige Foralrechte betroffen, kann es bei der Lösung erbrechtlicher Fälle zu weitreichenden Unterschieden kommen. Ob und in welcher Form ein Foralrecht zur Anwendung kommt, entscheidet das interlokale Privatrecht. Das eigentümliche Rechtsinstitut der viudedad aragonesa verleiht dem überlebenden Ehegatten eine besondere Rechtsstellung und findet selbst als aragonesisches Rechtsinstitut Eingang in den gemeinspanischen Código Civil. Ist deutsches Recht neben spanischem Recht anzuwenden, kann es zu ungewollten Verschiebungen der Rechtspositionen von Beteiligten kommen. Man spricht von Normenwidersprüchen. Die praktische Relevanz dieses Themenkreises ist hoch; auch vor dem Hintergrund eines geplanten vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts. Nach Schätzungen sind allein 300.000 Bundesbürger Eigentümer von Immobilien in Spanien. Die Betroffenen müssen nicht nur vorsorgen, sondern fragen sich auch nach Sicherungsmöglichkeiten in Erbschein und Grundbuch.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Robert Beier, geboren 1973; ab 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg; 1999-2004 wissenschaftliche Hilfskraft; 2000 Erstes juristisches Staatsexamen; 2002 Forschungsaufenthalt in Zaragoza (Spanien); 2004 Zweites juristisches Staatsexamen; seit 2005 als niedergelassener Rechtsanwalt in Bensheim tätig.