Facebook Pixel

Die Risiko- und Lastenverteilung im Mutterschutzrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der Kostenbelastung der Arbeitgeber
ISBN:
978-3-631-38445-9
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
06.06.2002
Autoren:
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
189
Ladenpreis
79,60EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 5-10 Werktagen Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Österreichs bis 31. Jänner 2025
Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der sozialen Lasten für das Wirtschafts- und Arbeitsmarktgeschehen ist die Frage nach der Beibehaltung, Senkung oder Abschaffung der Arbeitgeberleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt der Darstellung steht daher die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Kostenbelastung der Arbeitgeber im Rahmen einer Gesamtschau der gesetzlichen Regelungen im Mutterschutzrecht. Die Arbeit würdigt zunächst die historische Entwicklung des Gesundheits- und Entgeltschutzes der Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts vom 20.12.1996. Daran anschließend setzt sie sich mit dem Umlageverfahren U 2 auseinander, das mit Wirkung vom 01.01.1986 als versicherungsrechtliche Lösung zur Entlastung von Kleinbetrieben bei Leistungen nach dem MuSchG in die Vorschriften der §§ 10 ff. LFZG eingefügt wurde. Mit Blick auf diese Entwicklung analysiert die Veröffentlichung schließlich die Kernfrage, ob die heutige Verteilung der mutterschutzrechtlichen Entgeltbelastung verfassungsgemäß ist oder nicht. Unter aufmerksamer Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung werden abschließend entsprechende Lösungsvorschläge für eine verfassungskonforme Lastenverteilung aufgezeigt.
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Elke Winkler wurde 1966 in Speyer geboren. Nach einer dreijährigen Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Von Juni 1996 bis November 2000 war sie bei den Anwälten am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Nürk und Dr. Dr. Gross tätig und hat sich seit Dezember 2000 als Rechtsanwältin in Karlsruhe selbständig gemacht. Promotion im Juli 2001.