Die Verantwortlichkeit juristischer Personen für Marktmissbrauch
ISBN:
978-3-16-200365-2
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
21.07.2026
Reihe:
Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
400
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Eine natürliche Person kann für Insiderhandel oder eine Marktmanipulation zur Verantwortung gezogen werden. Aber was gilt im Hinblick auf juristische Personen? Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) trifft keine ausdrückliche Aussage. Carl Alexander Strobel legt zunächst dar, dass im Ausgangspunkt nicht das mitgliedstaatliche Recht, sondern allein das Unionsrecht maßgeblich sein kann. Die MAR weist insofern eine Rechtslücke auf, die durch den EuGH im Wege einer richterlichen Rechtsfortbildung gefüllt werden kann. Ziel der Rechtsfortbildung muss sein, die Effektivität der Verbote und die geschützten Interessen der juristischen Personen in bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Demnach sind Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverbote einer juristischen Person dann zuzurechnen, wenn die handelnde natürliche Person unter deren Organisationsherrschaft steht und der Verstoß „in ihrem Auftrag" erfolgt. Gute Gründe sprechen außerdem dafür, dass die Verantwortlichkeit ausgeschlossen ist, wenn die juristische Person angemessene Präventionsmaßnahmen getroffen hat. Eine Ausnahme von der Anwendung dieser Grundsätze bildet das Verhängen von Bußgeldern gegen juristische Personen, worauf das mitgliedstaatliche Recht unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie 2014/57/EU (CRIM-MAD) anzuwenden ist.
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Biografische Anmerkung
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig; 2020 Erste Juristische Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig; 2022 Magister Juris an der University of Oxford; Wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationaler Großkanzlei und an der Universität Hamburg; 2025 Promotion; Rechtsreferendariat am Hanseatischen OLG.









