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Die voelkerrechtliche Verwandlung der NATO aus Sicht der U.S. Constitution und des deutschen Grundgesetzes

ISBN:
978-3-631-53408-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.12.2004
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
220
Ladenpreis
79,60EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Mit Übernahme der Befehlsgewalt über die ISAF-Schutztruppe in Afghanistan übernahm die NATO erstmals seit ihrer Gründung eine Operation außerhalb Europas. Neben der territorialen Ausweitung der Aktivitäten erweiterte die NATO auch ihr Aufgabenfeld. Völkerrechtlich sind die der Verwandlung der NATO zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen den Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten teilweise als Änderungen zum NATO-Vertrag zu qualifizieren. Obwohl sowohl in den USA als auch in der BRD entsprechendes angezeigt gewesen wäre, wurden die Parlamente nicht an den weittragenden Änderungen beteiligt. Gründe hierfür waren in den USA sowohl die unklaren Kriterien zur Abgrenzung der innerstaatlichen Umsetzungsverfahren für völkerrechtliche Übereinkünfte als auch die mangelnde gerichtliche Kontrolle der Regierung in auswärtigen Angelegenheiten. In der BRD scheiterte eine zumindest nachträgliche Anerkennung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte nicht zuletzt an der unrichtigen Qualifizierung der völkerrechtlichen Akte durch das Bundesverfassungsgericht.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Timo Bauer-Savage wurde 1976 in Leverkusen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und absolvierte zwei studienbegleitende Auslandspraktika in Anchorage, Alaska und im Department of Aboriginal Affairs NSW in Sydney. Sein Erstes juristisches Staatsexamen legte er 2002 in Köln ab. Anschließend absolvierte er das LL.M.-Programm am Trinity College Dublin. Nach der Promotion begann er 2004 sein Rechtsreferendariat in Köln.