Direkter mittelbarer Vollzug
ISBN:
978-3-16-200284-6
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
12.05.2026
Reihe:
Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
304
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Ansgar Baumgarten entwickelt die Figur des „direkten mittelbaren Vollzugs" als neue Kategorie des europäischen Verwaltungsvollzugs. Der direkte mittelbare Vollzug beschreibt Fälle, in denen Unionsbehörden nationales Umsetzungsrecht anwenden, um mittelbar Unionsrecht durchzusetzen. Die Vollzugsform ermöglicht es der Europäischen Union erstmals, nationales Recht anzuwenden, das Richtlinien umsetzt oder Optionen in Verordnungen ausfüllt. Damit schließt die Rechtsfigur eine bisher bestehende Lücke und gewährleistet die einheitliche und effektive Durchsetzung des zugrunde liegenden Unionsrechts. Sie markiert eine neue Stufe der Europäisierung des Verwaltungsvollzugs und stärkt Vorrang und praktische Wirksamkeit des Unionsrechts. Art. 291 AEUV begrenzt die Übertragung von Vollzugsbefugnissen nicht. Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf die Europäische Union auch im Vollzugsbereich tätig werden, soweit Vollzugsdefizite der Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung des Unionsrechts gefährden. Das Demokratieprinzip bleibt gewahrt, da das Verwaltungshandeln auf einer doppelten demokratischen Rückbindung - an Union und Mitgliedstaat - beruht. Perspektivisch bietet der direkte mittelbare Vollzug ein Instrument zur Effektivierung des EU-Verwaltungsvollzugs, etwa im europäischen Migrations- und Cybersicherheitsrecht. Er verbindet nationale Rechtsetzung mit unionaler Rechtsdurchsetzung und erweitert so die Handlungsmöglichkeiten der Union - auch im Interesse der Mitgliedstaaten.
Schlagwörter
Europäische Union
Verwaltungsrecht
Unionsrecht
Migrationsrecht
Demokratieprinzip
Europäisierung
Rechtsdurchsetzung
Subsidiaritätsprinzip
nationales Recht
Effektivitätsprinzip
Verwaltungsvollzug
Cybersicherheitsrecht
Art. 291 AEUV
direkter mittelbarer Vollzug
EBA-Verordnung
EU-Behörden
SSM-Verordnung
Biografische Anmerkung
Geboren 1993; 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin); 2016 Maîtrise en droit (Université Pantheon-Assas); 2017 LL.M. (King's College London); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht und Europarecht der Freien Universität Berlin; Rechtsreferendariat am Kammergericht; Rechtsanwalt und Dozent an der Deutsch-Polnischen-Rechtsschule der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Breslau.









