Facebook Pixel

Einseitige private Rechtsgestaltung

Geschichte und Dogmatik
ISBN:
978-3-16-149789-6
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
22.11.2011
Reihe:
Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
558
Ladenpreis
122,40 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rücktritt, beschäftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von "Gestaltungsrechten". Christian Hattenhauer untersucht zunächst ausgewählte Fälle im klassischen römischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die für die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar für die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung gerade auch für den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage für die Prototypen außerprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rücktritt. Schließlich unterzieht der Autor die "Lehre vom Gestaltungsrecht" eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkömmlichen "Dogmen" (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unübertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen. Sie verfehlen die maßgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhältnisses vernachlässigt.
Biografische Anmerkung
ist Ordinarius für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Universität Heidelberg.