Erwachsenenschutz im Gesellschaftsrecht
Das Erwachsenenschutzrecht betrifft Volljährige, die ihre Angelegenheiten wegen einer psychischen Erkrankung nicht ohne Gefahr eines Nachteils besorgen können. Im Kontext des Gesellschaftsrechts kann es dadurch zu erheblichen Belastungen des Rechtsverkehrs kommen. Zwischen dem Ziel der Wahrung menschlicher Entscheidungsfreiheit und der Maxime der Steigerung der Entscheidungseffizienz entstehen Spannungslagen, zu denen die Lähmung von Entscheidungsfindungsprozessen, Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen und Fällung unternehmerischer Fehlentscheidungen zählen.
Das vorliegende Werk untersucht ua folgende Bereiche:
- Ausschluss schutzberechtigter Erwachsener aus Gesellschaften
- Eigenverwaltung von Gesellschaftsanteilen im Spiegel der Neuregulierung der Handlungsfähigkeit durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
- Fremdverwaltung von Gesellschaftsanteilen durch Vorsorgebevollmächtigte sowie gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertreter
- Haftung erwachsenenschutzrechtlicher Vertreter für unternehmerische Fehlentscheidungen
- Streitvermeidung und Rechtsberatung
Dr. Matthäus Uitz, LL.B., M.Sc., LL.M. (Yale) ist Universitätslektor in Wien. Zuvor war er am Yale Solomon Center for Health Law & Policy, am Syracuse University College of Law, am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, im Evidenzbüro des OGH, in der Rechtsabteilung des VKI und in mehreren Rechtsanwaltskanzleien tätig.