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Examens-Repetitorium Strafprozessrecht

ISBN:
978-3-8114-6226-7
Auflage:
neu bearbeitete Auflage 2024
Verlag:
C.F. Müller
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
13.09.2024
Autoren:
Reihe:
Unirep Jura
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
143
Ladenpreis
20,60 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.


Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts. Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen:

  • 75 – an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte – Fälle mit Lösungen,
  • zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie
  • Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des Lernerfolgs

Die Neuauflage:

Für die 12. Auflage sind Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis zum Stand
Juni 2024 eingearbeitet worden. Schwerpunktmäßig ergaben sich examensrelevante Änderungen
und Entwicklungen diesmal aus der aktuellen Judikatur.

Berücksichtigung gefunden
haben u.a.  das Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO
(BVerfG NJW 2023, 3698) sowie die Entscheidungen des BGH

- zur Präklusion des Besetzungseinwands (BGH NJW 2022, 1470),

- zur Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Verteidigungsunfähigkeit des Beschuldigten (BGH NJW 2022, 2126),

- zur Besorgnis der Befangenheit bei Vorbefassung (BGH NStZ 2023, 53),

- zur Tatprovokation (BGH NStZ 2023, 243),

- zur Verwertbarkeit vernehmungsähnlicher Gespräche zwischen einem VMann und dem Beschuldigten (BGH NStZ 2023, 560) sowie

- zu den Voraussetzungen der Fristsetzung zum Anbringen von Beweisanträgen (BGH NStZ 2024, 312).

 

Schlagwörter
Polizei Strafprozessrecht Strafverfahren Strafprozess Revision Strafverfahrensrecht Strafprozessordnung StPO Ermittlungsverfahren Rechtsmittel Berufung Verteidigung Staatsanwaltschaft Urteil Beweisrecht Hauptverhandlung Durchsuchung Beschwerde Beschlagnahme Zeuge Zwang Angehörige Untersuchungshaft Beweisverwertungsverbot Verzicht Verteidiger fair trial Rechtsmittelverfahren Wiederaufnahme Rücknahme Absprachen Verwertungsverbot Sicherstellung Legalitätsprinzip Hauptverfahren Nebenklage Geständnis Untersuchungsgrundsatz Strafbefehl Beweisantrag Vorläufige Festnahme Verfahrensbeteiligte Absprache Pflichtverteidiger Observation Adhäsionsverfahren Zwischenverfahren Prozessmaximen Zwangsmittel Strafbefehlsverfahren Prozessvoraussetzungen Privatklage Unmittelbarkeitsgrundsatz Örtliche Zuständigkeit Tatprovokation Beweisantragsrecht Ermächtigung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verdeckte Ermittlung Revisionsgründe Verfahrensrüge Zeugnisverweigerung Wiederaufnahme des Verfahrens Sachliche Zuständigkeit Sachrüge Überwachung der Telekommunikation Klageerzwingungsverfahren Vorbereitung der Hauptverhandlung Examens-Repetitorium Wiederholungsfragen Antragsdelikte Offizialprinzip Privatklageverfahren Privatklagedelikte Akkusationsprinzip Akustische Wohnraumüberwachung Ausschluss des Verteidigers Lichtbilder Mündlichkeitsprinzip Pflichten des Verteidigers Pflichten des Zeugen Rechte des Verteidigers Rechte des Zeugen Sitzungsprotokoll Vorhalt nemo tenetur se ipsum accusare Regierungsentwurf Anwesenheitspflicht Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Festnahmerecht Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Grundsatz der Öffentlichkeit Mehrfachverteidigung Pflichten des Beschuldigten Rechte des Beschuldigten Richtervorführung Vernehmung des Beschuldigten Ziele des Strafverfahrens
Biografische Anmerkung
Der Autor: Prof. Dr. Armin Engländer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).