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Fehlerfolgen im Strafprozess

ISBN:
978-3-428-19710-1
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
25.02.2026
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Prozessrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
558
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Die Arbeit behandelt die Frage, wie der den Bürger wegen des Verdachts einer Verfehlung strafverfolgende Staat auf seine eigenen Verfehlungen bei der Strafverfolgung reagieren sollte: Wie geht der Staat damit um, wenn er bei der Verfolgung von Regelverstößen gegen seine eigenen Regeln verstößt? Obwohl zentrale strafprozessuale Themen solche Fehlerfolgefragen betreffen, gibt es bisher keine umfassende strafprozessuale Fehlerfolgenlehre.

Diesem oft bemängelten Zustand widmet sich die Untersuchung. Sie entwickelt eine solche Fehlerfolgenlehre für sämtliche Verfahrensverstöße. Die vier Hauptkategorien von Fehlerfolgen sind demnach Unbeachtlichkeit, Korrektur, Kompensation und Sanktionierung. Daraus ergibt sich zugleich eine kohärente Lehre von den Verwertungsverboten: Sie sind keine eigene Fehlerfolgenkategorie, sondern dienen meist der Kompensation oder der Sanktionierung. Geeignet sind sie jedoch nur zur Korrektur, d.h. wenn wahrheits- oder sphärenschützende Erhebungsnormen verletzt wurden.

Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine gesetzliche Neukonzeption der Fehlerfolgen vorgeschlagen, die Sanktions- und Kompensationsmechanismen stärkt und Verwertungsverbote zu Informationstilgungsgeboten für Korrekturkonstellationen weiterentwickelt.

Biografische Anmerkung
Tobias Gafus studied law at the University of Passau and the Universidad de Cartagena (Colombia). He completed his legal clerkship (Referendariat) at the Higher Regional Court of Hamburg, including placements with renowned criminal defense lawyer Dr. h.c. Gerhard Strate, at the German University of Administrative Sciences (Speyer), the Federal Government Commissioner on Narcotic Drugs (Berlin), and the Constitutional Court of Costa Rica (San José). He is an attorney specializing in constitutional and media law, with particular emphasis on freedom of expression. His scholarly work spans these fields as well as criminal law and criminal procedure, especially in their political and constitutional dimensions. He publishes regularly and is frequently invited to speak at professional and academic events.