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Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Gemeindehaushaltsverordnung, Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - Textausgabe mit Einleitung und ergänzenden Bestimmungen
ISBN:
978-3-415-07543-6
Auflage:
9. Auflage
Verlag:
Richard Boorberg Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
23.05.2024
Format:
Buch
Seitenanzahl:
280
Ladenpreis
18,50 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Zuverlässige Arbeitshilfe für Stadträte und Gemeinderäte

Zu den Kommunalwahlen 2024 erscheint die aktuelle 9. Auflage des bewährten Taschenbuchs mit einer Sammlung der maßgeblichen Vorschriften für die kommunale Praxis.

Auf topaktuellem Stand

Mit der handlichen Ausgabe erhalten die neu- bzw. wiedergewählten Mandatsträger alle einschlägigen Gesetzestexte:

  • die Gemeindeordnung,
  • die Gemeindehaushaltsverordnung,
  • das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit,
  • das Nachbarschaftsverbandsgesetz sowie
  • das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart.

Außerdem die wichtigsten Vorschriften als Auszüge aus dem Grundgesetz, der Landesverfassung, dem Kommunalwahlgesetz, der Kommunalwahlordnung und dem Landesbeamtengesetz.

Mit systematischer Einführung

Die ausführliche Einleitung verschafft einen Überblick über die rechtlichen Änderungen seit 2018 und gibt einen systematischen Einblick in die Struktur und die Grundlagen der Gemeindeordnung. Die Autorin erläutert die vielfältigen Aspekte und Einzelfragen des Kommunalverfassungsrechts und der Kommunalpolitik.

Mit wertvollen Tipps

Tipps für neugewählte Mandatsträger runden die Einführung ab. Ein detailliertes Sachregister erleichtert das Auffinden einzelner Themenbereiche.

Wesentliche Änderungen in der kommunalen Arbeit

Die Verfasserin geht auch auf die Neuerungen im Zuge der COVID-Pandemie, z.B. auf den Wegfall der Anwesenheitspflicht bei Gemeinderatssitzungen, ein. Neu ist auch, dass Wohnungslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Gemeinde haben, das kommunale Wahl- und Stimmrecht erhalten haben. Wählbar in den Gemeinderat ist künftig, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Bürgermeister gewählt werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das bisherige Höchstalter von 67 Jahren wurde abgeschafft.

Einfach unentbehrlich für:
  • Kommunale Mandatsträger
  • Bürgermeister
  • Fachbeamte in Kommunalverwaltungen
Biografische Anmerkung
Pauge