Facebook Pixel

Gemeinwohlinteressen bei der Aufarbeitung von Gesetzesverstößen durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft

ISBN:
978-3-428-19701-9
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.12.2025
Reihe:
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
270
Ladenpreis
92,50 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Begehen Mitarbeiter Gesetzesverstöße innerhalb eines Unternehmens, stellt sich die Frage, welche Pflichten den Vorstand einer Aktiengesellschaft im Nachgang treffen. Eine zentrale Bedeutung hat hierbei die Compliance-Pflicht. Der erste Teil der Arbeit beleuchtet deshalb, wie weit sich aus der Pflicht, Gesetzesverstöße von Unternehmensangehörigen zu verhindern, eine Pflicht zur Aufarbeitung bereits begangener Verstöße ergibt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich sodann den Pflichten des Vorstands bei staatlichen Sanktionsverfahren, die aufgrund der Gesetzesverstöße eingeleitet werden. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hier auf der Fragestellung, inwieweit der Vorstand durch kooperatives Verhalten eine Reduktion des Bußgeldes für die Gesellschaft erwirken kann. Die Arbeitet bietet damit eine fundierte Analyse aktueller Rechtsfragen im Bereich der Wirtschaftssanktionsverfahrens und leistet einen praxisrelevanten Beitrag zur Weiterentwicklung der Compliance-Pflicht des Vorstands.
Biografische Anmerkung
Rebekka Lucia Goldmann studierte von 2015 bis 2021 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das erste Staatsexamen erwarb sie 2021 vor dem Oberlandesgericht Köln. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bei Prof. Dr. Jens Koch und sodann am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Abteilung Gesellschaftsrecht, an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Jens Koch tätig. Im Jahr 2025 wurde sie promoviert. Seit Anfang 2025 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.