Handbuch Betrieb und Personal
Ihre Komplettlösung für die Personalpraxis!
Bei allen Fragen und Problemen rund um das Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bietet das Handbuch Betrieb und Personal umfassende und praxisgerechte Antworten und Lösungen für Personalabteilungen, Personalbüros, Lohnbüros, Unternehmer, Steuerberater und Rechtsanwälte an. Das ideale Nachschlagewerk zum Thema Personalwesen, Arbeitsrecht, Lohn und Gehalt.
Neben detaillierten rechtlichen Erläuterungen bieten die Autoren stets konkrete Praxis- und Handlungshilfen an für alle wichtigen Probleme, die sich in Sachen „Betrieb und Personal“ tagtäglich stellen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- ABC zu Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht mit über 180 Schlagwörtern von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis
- Arbeitshilfen für die tägliche Praxis wie: Musterarbeitsverträge (etwa für geringfügig Beschäftigte, saisonale Teilzeitarbeit, für ausländische Arbeitnehmer oder Befristungen), Checklisten (etwa zur Stellenausschreibung und Bewerberauswahl), Formulare (etwa Reise- und Urlaubsanträge), Merkblätter und Musterbriefe
- Einstellung von Arbeitnehmern und Abschluss von Arbeitsverträgen, Lohn und Gehalt, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsbeiträge, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht, Kündigungsrecht, Typische Fehler im Arbeitsverhältnis, Arbeitsgerichtsprozesse, Arbeitsschutz, Datenschutz u.v.m.
Das ist neu
- Checklisten zur Begründung und zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
- Muster z.B. zu Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Mindestlohn, Auswirkungen, aktuelle Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung
- Unternehmensmitbestimmung
- Umfassende Berücksichtigung des Tarifeinheitsgesetzes und der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Neu in der 287. Aktualisierung (Oktober 2026) u.a.:
Die Aktualisierungen in Fach 7 basieren unter anderem auf den Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 sowie auf aktuellen Verwaltungsanweisungen des BMF aus dem Jahr 2026.
Die Aktualisierung von Fach 12 „Technischer Arbeitsschutz” berücksichtigt unter anderem die Aufhebung des § 3 GefStoffV durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. I 2025, Nr. 337) mit Wirkung vom 20. Dezember 2025 sowie die neue Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 1a GefStoffV.
In Fach 22 Kap. 5-6, welche sich ausführlich dem Beschäftigtendatenschutz widmen, wird insbesondere die aktuellen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG berücksichtigt.
Experten aus Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsverwaltung, Wissenschaft und Lehre, Bundesministerien sowie Kranken- und Sozialversicherungswesen









