Humes Dilemma – oder: Das Geld und die Verfassung.
ISBN:
978-3-428-14606-2
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
12.02.2015
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
71
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Die Untersuchung kritisiert die expansive »Geldschöpfung« durch das Bankensystem unter Rechtsgrundsätzen. Ökonomisch hat schon David Ricardo gezeigt, dass die behauptete konjunkturelle Wirkung solcher »Geldpolitik« ohne realwirtschaftliche Basis nicht nachhaltig sein kann. Vor allem aber: der privilegierte Zugang privater Banken zum neuen Buchgeld destabilisiert den Geldwert. Das hat früher schon David Hume, in neuerer Zeit namentlich Ludwig von Mises dargelegt. Die inflationäre Wertverschiebung zeigt sich besonders an den Vermögensgütern. Die gleich bleibende Maßstabsfunktion des Geldes für Austausch und Wertaufbewahrung, die Vertrauensbasis der gesellschaftlichen Interaktion, geht verloren. Breite Schichten werden um ihre erarbeitete Teilhabe gebracht und in Zukunftsunsicherheit gestürzt. Die »Geldschöpfung« der Banken verletzt die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie. Das ungerechte Privileg muss daher durch eine gleichmäßige Geldmengenregelung aufgehoben, kurz: die Geldwirtschaft muss der Verfassung untergeordnet werden.
Biografische Anmerkung
Prof. Dr. iur. Michael Köhler, geb. 1945, Jurastudium in Heidelberg und München, beide Staatsexamina, Promotion an der juristischen Fakultät Heidelberg (Diss. über das »Widerstandsrecht«), Habilitation (Schrift über »Bewusste Fahrlässigkeit«) für die Fächer Strafrecht und Rechtsphilosophie, Professuren an den jur. Fakultäten d. Universitäten Heidelberg, Köln, Hamburg, dort am Seminar für Rechtsphilosophie (bis 2010), Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg. – Forschung und Lehre zu Grundlagen des Strafrechts, zur Rechtsphilosophie. – Publikationen (Auswahl): Strafrecht Allgemeiner Teil (1997), Rousseaus Friedensschriften (2009), Aufsätze zur Rechtsphilosophie insbes. Theorie der Gerechtigkeit, zum Internationalen Recht, zum Medizinforschungsrecht, zu Recht und Religion, zur Theorie der Strafe, zur Zurechnungslehre.