Kommentar zur Zivilprozessordnung
ISBN:
978-3-16-160025-8
Auflage:
24. Auflage
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
16.12.2024
Herausgeber:
Bearbeiter:
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
1423
Lieferung in 3-4 Werktagen
Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Band 3 des Großkommentars zur ZPO umfasst auch in der 24. Auflage die §§ 148-270 ZPO. Seit der Vorauflage hinzugetretene Rechtsprechung und Literatur wurden umfassend eingearbeitet.
§§ 148-165 (Herbert Roth); §§ 166-195 (Meik Thöne); §§ 214-229 (Herbert Roth); §§ 230-238 (Florian Loyal); §§ 239-270 (Herbert Roth).
Was ist neu?
Die Auswirkungen des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes von Oktober 2023 auf § 148 ZPO werden dargestellt, ebenso Entwicklungen im Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH sowie verfassungsrechtliche Vorlagefragen.
Nachvollzogen werden die gesetzlichen Anpassungen an unionsrechtliche Vorgaben im Rahmen der Auslandszustellung nach§ 183 ZPO.
Von hoher Aktualität sind die reformierten Regeln über die (elektronische) Zustellung von elektronischen Dokumenten (§§ 173, 193a ZPO), die den stetig voranschreitenden technischen Wandel im Zustellungsrecht (teilweise) abbilden und gemeinsam mit den allgemeinen Bestimmungen über elektronische Dokumente sowie der Einführung der E-Akte den Übergang zum digitalen Prozess fortsetzen.
Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233ff. ZPO) hat die seit 2022 bestehende Pflicht der Rechtsanwälte zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu einem Wandel der praktischen Fallgestaltungen geführt und neue Fragen aufgeworfen.
In weiten Teilen neu kommentiert sind § 253 ZPO (Klageschrift) und § 256 ZPO (Feststellungsklage). In § 253 ZPO werden vor allem die prozessualen Auswirkungen der vom BGH entschiedenen "Dieselfälle" zur Bestimmtheit der Klage berücksichtigt. § 256 ZPO hat sich weiterhin als Einfallstor für Richterrecht gezeigt. Hier standen im Mittelpunkt Entscheidungen zur Widerrufsproblematik bei verbundenen Kauf- und Darlehensverträgen.
Berücksichtigung findet die Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§ 170a ZPO).
Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.
§§ 148-165 (Herbert Roth); §§ 166-195 (Meik Thöne); §§ 214-229 (Herbert Roth); §§ 230-238 (Florian Loyal); §§ 239-270 (Herbert Roth).
Was ist neu?
Die Auswirkungen des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes von Oktober 2023 auf § 148 ZPO werden dargestellt, ebenso Entwicklungen im Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH sowie verfassungsrechtliche Vorlagefragen.
Nachvollzogen werden die gesetzlichen Anpassungen an unionsrechtliche Vorgaben im Rahmen der Auslandszustellung nach§ 183 ZPO.
Von hoher Aktualität sind die reformierten Regeln über die (elektronische) Zustellung von elektronischen Dokumenten (§§ 173, 193a ZPO), die den stetig voranschreitenden technischen Wandel im Zustellungsrecht (teilweise) abbilden und gemeinsam mit den allgemeinen Bestimmungen über elektronische Dokumente sowie der Einführung der E-Akte den Übergang zum digitalen Prozess fortsetzen.
Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233ff. ZPO) hat die seit 2022 bestehende Pflicht der Rechtsanwälte zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu einem Wandel der praktischen Fallgestaltungen geführt und neue Fragen aufgeworfen.
In weiten Teilen neu kommentiert sind § 253 ZPO (Klageschrift) und § 256 ZPO (Feststellungsklage). In § 253 ZPO werden vor allem die prozessualen Auswirkungen der vom BGH entschiedenen "Dieselfälle" zur Bestimmtheit der Klage berücksichtigt. § 256 ZPO hat sich weiterhin als Einfallstor für Richterrecht gezeigt. Hier standen im Mittelpunkt Entscheidungen zur Widerrufsproblematik bei verbundenen Kauf- und Darlehensverträgen.
Berücksichtigung findet die Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§ 170a ZPO).
Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Florian Loyal (Bearbeitet von)
ist Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Leipzig.
Meik Thöne (Bearbeitet von)
ist Inhaber Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht einschlieÃlich der europäischen Bezüge an der Universität Potsdam.
Herbert Roth (Bearbeitet von, Herausgegeben von)
lehrte von 1987 bis 2016 Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Münster und Regensburg.
Reinhard Bork (Herausgegeben von)
1990-2022 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg; Visiting Professor an der Radboud University Nijmegen/NL; Senior Research Fellow am Commercial Law Centre, Harris Manchester College, Universität Oxford/UK.
Stein (Von (Autor))
Friedrich Wilhelm Victor Albert Stein (1859–1923) Studium der Rechtswissenschaften in Breslau, Berlin und Tübingen; 1882 Promotion an der Universität Leipzig; 1887 Habilitation an der Universität Leipzig; 1890–1923 Professuren für Zivilrecht und Prozessrecht sowie Strafrecht und Prozessrecht an den Universitäten Halle und Leipzig; Bearbeiter des von Friedrich Ludwig Gaupp begründeten ZPO-Kommentars (4.–11. A.) sowie Autor mehrerer Monographien bei Mohr Siebeck, vormals J.C.B Mohr (Paul Siebeck).
ist Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Leipzig.
Meik Thöne (Bearbeitet von)
ist Inhaber Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht einschlieÃlich der europäischen Bezüge an der Universität Potsdam.
Herbert Roth (Bearbeitet von, Herausgegeben von)
lehrte von 1987 bis 2016 Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Münster und Regensburg.
Reinhard Bork (Herausgegeben von)
1990-2022 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg; Visiting Professor an der Radboud University Nijmegen/NL; Senior Research Fellow am Commercial Law Centre, Harris Manchester College, Universität Oxford/UK.
Stein (Von (Autor))
Friedrich Wilhelm Victor Albert Stein (1859–1923) Studium der Rechtswissenschaften in Breslau, Berlin und Tübingen; 1882 Promotion an der Universität Leipzig; 1887 Habilitation an der Universität Leipzig; 1890–1923 Professuren für Zivilrecht und Prozessrecht sowie Strafrecht und Prozessrecht an den Universitäten Halle und Leipzig; Bearbeiter des von Friedrich Ludwig Gaupp begründeten ZPO-Kommentars (4.–11. A.) sowie Autor mehrerer Monographien bei Mohr Siebeck, vormals J.C.B Mohr (Paul Siebeck).









