Kompensation durch Verfahren
ISBN:
978-3-16-162699-9
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.11.2023
Reihe:
Jus Publicum
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
682
Lieferung in 3-4 Werktagen
Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Sind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht Entscheidungsspielräume belässt? In einer vergleichenden Gegenüberstellung von Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwächen des materiellen Rechts ließen sich durch ergänzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch können die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es könnten, lässt es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.
"Wenn eine juristische Qualifikationsschrift derartigen (einstigen) Gewissheiten durchaus kreativ und innovativ erneut ins allgemeine Bewusstsein zu verhelfen vermag, hat sie damit – weit über einen schlichten Qualifikationsnachweis hinaus – einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu mehr
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geleistet, von dem letztlich alle profitieren können (S. 554 ff.)! Es gibt nicht allzu viele juristische Habilitationsschriften, von denen sich Derartiges behaupten ließe!"
Michael Fuchs VBlBW 9/2024, 394-395
"Wenn eine juristische Qualifikationsschrift derartigen (einstigen) Gewissheiten durchaus kreativ und innovativ erneut ins allgemeine Bewusstsein zu verhelfen vermag, hat sie damit – weit über einen schlichten Qualifikationsnachweis hinaus – einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu mehr
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geleistet, von dem letztlich alle profitieren können (S. 554 ff.)! Es gibt nicht allzu viele juristische Habilitationsschriften, von denen sich Derartiges behaupten ließe!"
Michael Fuchs VBlBW 9/2024, 394-395
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Tübingen und am Trinity College Dublin; 2010 Erste Juristische Staatsprüfung und B.A. im Fach Philosophie; 2016 Promotion und Zweite Juristische Staatsprüfung; Akademischer Rat a.Z. am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg; 2023 Habilitation ebenda; Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg.









