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Konzession und Kooperation: Partnerschaftliche Konzessionsmodelle beim Neuabschluss von qualifizierten Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 EnWG

Unter besonderer Berücksichtigung des Nebenleistungsverbots des § 3 KAV
ISBN:
978-3-631-75894-6
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.06.2018
Autoren:
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
478
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas benötigt für ihre Infrastruktur die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege. Für den Netzbetrieb müssen sich die Energieversorgungsunternehmen durch Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit den Gemeinden die erforderlichen Rechte an den Straßen und Wegen einräumen lassen. Beim Abschluss von Neuverträgen stehen die Kommunen vor der Entscheidung, ob sie einen Vertrag mit einem privaten Energieversorgungsunternehmen abschließen oder eine andere Gestaltungsoption wählen. Der Autor untersucht den Bereich des kooperativen Zusammenwirkens beim Neuabschluss von Konzessionsverträgen. Er gibt Antworten auf zahlreiche offene Rechtsfragen, die sich stellen, wenn eine Gemeinde nicht nur einen Konzessionsvertrag abschließen, sondern hiermit die Suche nach einem strategischen Partner verbinden möchte. Insgesamt spricht sich der Autor dafür aus, dass sich Konzessionsvergaben wie auch Netzkooperationen vorrangig an den energiewirtschaftlichen Zielen des EnWG und weniger an kommunalpolitischen Prioritäten ausrichten sollten. Träger des AULINGER-PREISES 2018
Biografische Anmerkung
Simon Groneberg studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, wo er anschließend auch promovierte. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er u.a. am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität tätig. Derzeit arbeitet er als Rechtsanwalt in einer international agierenden Anwaltskanzlei.