Facebook Pixel

Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz in Spanien und Deutschland

„Actos de confusión“ im Rechtsvergleich
ISBN:
978-3-631-82624-9
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
26.10.2021
Autoren:
Bearbeiter:
Reihe:
Schriften der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
218
Ladenpreis
62,90 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehört seit jeher zu den Kerntatbeständen des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser Verbandsübereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von »Verwechslungshandlungen« (Actos de confusión) an. Das EU-Recht begegnet Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen kennzeichenrechtlichen Rechtsakten, sondern auch im Lauterkeitsrecht. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und insbesondere dessen Art. 6 Abs. 2 lit. a, der in Deutschland durch § 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde, führte in den nachfolgenden Jahren unter anderem zu einer Neujustierung des Verhältnisses von Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Die Studie vergleicht neben der strukturellen Umsetzung der relevanten Vorschriften der Richtlinie, den Stand von Literatur und Rechtsprechung zu vielen Fragen des Nebeneinander der beiden Regelungsmaterien (Marken-und Lauterkeitsrecht) unter europäischen Einfluss in beiden Ländern.
Biografische Anmerkung
Christoph Krück legte die Erste Juristische Prüfung an der Universität Leipzig ab. Das Referendariat absolvierte er in Berlin und den USA. Die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgte am Kammergericht Berlin. Er wurde an der Universität Leipzig promoviert. Der Autor ist als Rechtsanwalt in München tätig.