Muslimische Schueler und Schuelerinnen in der oeffentlichen Schule
ISBN:
978-3-631-57424-9
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.12.2007
Bearbeiter:
Reihe:
Schriften zum Staatskirchenrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
340
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Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.
Schlagwörter
Deutschland
Schule
Christoph
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Nina
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Schülerinnen
Öffentliche Schule
Coumont
Islamische Erziehung
Islamische Glaubensvorschrift
Religiöse Pflicht
Religiöses Freiheitsrecht
Schulfrieden
Staatlicher Bildungsauftrag
Staatlicher Erziehun
Unterrichtsbefreiung
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Nina Coumont, geboren 1978 in Leverkusen, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 2004 folgte das Erste juristische Staatsexamen und 2007 die Promotion. Die Autorin war als wissenschaftliche Hilfskraft tätig und ist seit 2007 Rechtsreferendarin am Landgericht Köln.









