Organentnahme und Rechtfertigung durch Notstand?
ISBN:
978-3-631-50806-0
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
23.07.2003
Bearbeiter:
Reihe:
Recht und Medizin
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
236
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Seit nunmehr fünf Jahren gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz, welches die Voraussetzungen für die Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den Hirntod, die das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat, wird umfassend dargestellt. Die weiteren Vorgaben des Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen erörtert, insbesondere die Strafvorschriften in §§ 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Klärung der Frage, ob eine dringend notwendige, für einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen nach § 34 StGB gerechtfertigt sein kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsätzlich als eine abschließende umfassende Regelung verstanden, die einer umfassenden Abwägung im Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die Wertungen vorgibt, die in der Abwägung der widerstreitenden Interessen oder in der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 34 StGB Berücksichtigung finden müssen.
Schlagwörter
Deutschland
Strafrecht
Untersuchung
StGB
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Rechtfertigung
Notstand
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Transplantationsgesetz
Schreiber
Stefanie
Rechtfertigungsgründe
Hirntod
Organentnahme
Lebendspende
§ 34 StGB
Konkurrenzverhältnis
Rechtfertigungsgründen
Diettrich
Notstand?
postmortale Organentnahme
rechtfertigendem
speziellen
Transplantatentnahme
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Stefanie Diettrich, geb. Heuer, wurde 1970 in Hameln geboren. Sie studierte in Göttingen Rechtswissenschaften und legte 1995 ihr erstes juristisches Staatsexamen ab. Schon während des Studiums und in den Jahren danach arbeitete sie am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie. Von 1998 bis 2000 absolvierte sie das Referendariat in Göttingen und Tel Aviv und legte 2000 ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Nachdem sie zunächst als Rechtsanwältin tätig war, ist sie seit Mai 2002 Staatsanwältin in Hamburg.









