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Qualifikationskonflikt, Metakollisionsnorm, Privatscheidung

Zum Qualifikationskonflikt in der Metakollisionsnorm am Beispiel der Anerkennung der ausländischen außergerichtlichen Scheidungen im deutschen und französischen autonomen Internationalen Privatrecht
ISBN:
978-3-16-200104-7
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
03.08.2026
Autoren:
Reihe:
Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
527
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Mit der Qualifikation wird im Internationalen Privatrecht eine Rechtsfrage unter einen Begriff des Anknüpfungsgegenstandes einer Kollisionsnorm subsumiert. Ein Qualifikationskonflikt entsteht, wenn lex fori und lex causae eine Rechtsfrage unterschiedlich einordnen. Weiterführend ist die funktionelle Qualifikation. Dmitry Tarikanov widmet sich dieser klassischen Frage des Kollisionsrechts vor dem Hintergrund des französischen und des deutschen internationalen Privatrechts am Beispiel der Privatscheidung. Hier tritt die Unterscheidung zwischen der Wirksamkeit einer Scheidung nach kollisionsrechtlichen (IPR) und nach prozessualen Grundsätzen (verfahrensrechtliche Anerkennung) sowie die der sogenannten primärrechtlichen Rechtslagenanerkennung in den Vordergrund. Der Autor arbeitet heraus, dass eine Metakollisionsnorm den vorgeordneten Qualifikationskonflikt entscheidet, ob eine Privatscheidung als Institution des Verfahrensrechts oder des materiellen Rechts einzustufen ist. Die Methode der verfahrensrechtlichen Anerkennung kann auf außergerichtliche Entscheidungen Anwendung finden, wenn sie funktionell einem inländischen Urteil gleichwertig sind. Die Annahme der funktionellen Gleichwertigkeit hängt von den Rechtsfolgen der Entscheidung ab. Einem ausländischen behördlichen Mitwirkungsdefizit wird im deutschen Recht mit dem Kriterium der erforderlichen ausländischen konstitutiven behördlichen Mitwirkung und im französischen Recht durch den Vorbehalt des ordre public begegnet.
Biografische Anmerkung
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Tjumen (Russland), Köln und Paris; 2003 Kandidat der Rechtswissenschaften (Russland); 2013 Erste Juristische Prüfung (Köln); 2014 maîtrise en droit (Paris II Panthéon-Assas); Rechtsreferendariat in München; 2016 Zweite Juristische Prüfung (München); 2024 Doktor der Rechtswissenschaften (Russland); 2024 Promotion (Köln/Paris-Panthéon-Assas).