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Rechtsfragen der Kirchensteuer

ISBN:
978-3-16-147537-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.04.2002
Autoren:
Reihe:
Jus Ecclesiasticum
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
600
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Felix Hammer behandelt Rechtsfragen der Kirchensteuer auf verfassungsrechtlicher wie einfachgesetzlicher Ebene. Er stellt zunächst die Geschichte der Kirchenfinanzierung und der Kirchensteuer dar und gibt dann einen Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Kirchensteuer im System der Kirchenfinanzierung in Deutschland.
Der Wert der Kirchensteuer als zeitgemäßes Finanzierungsinstrument kann sich nur in einem internationalen Vergleich über die verschiedenen Methoden der Finanzierung von Religionsgemeinschaften in den Demokratien Europas und Nordamerikas erweisen; ihre Zukunftstauglichkeit erschließt sich nur mit Blick auf das Europarecht. Die - auch in jüngerer Zeit heftig geführte - verfassungspolitische Diskussion um die Kirchensteuer kann sich nicht mit einem knappen Hinweis auf ihre Verankerung im positiven Verfassungsrecht begnügen. Deshalb geht Felix Hammer auf die Grundlinien des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland ein und prüft, ob die Kirchensteuer den hieraus resultierenden Anforderungen entspricht. Die Rechtsfragen, die die Erhebung und den Einzug der Kirchensteuer betreffen, sind zahlreich: Die Rechtsetzungskompetenzen für das Kirchensteuerrecht, die Bedeutung von Grundrechten und des Rechtsstaatsprinzips als Schranken der Kirchensteuererhebung, die Reichweite staatlicher Genehmigungsvorbehalte gegenüber den Kirchen, Beginn und Ende der Steuerpflicht, die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Einkommensteuerrecht, Rechtsschutzfragen und anderes mehr. Felix Hammer behandelt diese Themen im Spiegel der vorhandenen Literatur und Rechtsprechung, entwickelt eigene Lösungsvorschläge und stellt das Kirchensteuerrecht im großen Zusammenhang dar.
Biografische Anmerkung
Geboren 1957; 1978-85 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Würzburg; 1985-88 Rechtsreferendariat beim Landgericht Tübingen; 1985-99 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Tübingen; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Lehrbefugnis für die Fachgebiete Öffentliches Recht und Kirchenrecht; Wintersemester 1999/2000 und Sommersemster 2000 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität München.