Schutz des Patienten durch Kontrahierungszwang?
ISBN:
978-3-428-18381-4
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
21.07.2021
Reihe:
Schriften zum Bürgerlichen Recht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
355
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Darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen oder kann ein behandlungswilliger potentieller Patient diese einfordern? Klar dürfte sein, dass bei einem Unglücksfall ein Arzt aus diversen rechtlichen Erwägungen eine Behandlung nicht ablehnen darf. Wie sieht es aber aus, wenn ein derartiges zuspitzendes Ereignis nicht vorliegt aber trotzdem ein zwingendes Bedürfnis für eine ärztliche Behandlung besteht, da nur ein Arzt die Fähigkeit oder Fertigkeit zur adäquaten Behandlung hat? Der Arzt kann sich genauso wie jeder andere Akteur im Privatrecht auf die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie und damit auch Vertragsfreiheit berufen. Er kann also selbst entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Behandlungsvertrag schließt. Diese Freiheit sollte aber zum Schutz der Patienten in bestimmten Situationen dahingehend eingeschränkt werden, dem Arzt einen Kontrahierungszwang aufzuerlegen. Der Patient erhält damit in engen Grenzen einen einklagbaren Anspruch auf Abgabe einer auf die Herbeiführung des Behandlungsvertrags gerichtete Willenserklärung gegen den Arzt.
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Biografische Anmerkung
David Marski studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich. Since his first state examination in 2018, he has worked as a lecturer, initially at Alpmann Schmidt and still at Hemmer. He also gained practical experience in a law firm admitted to the Federal Court of Justice. In 2021, he received his Ph.D from the Ludwig Maximilian University of Munich under Prof. Stephan Lorenz, Ph.D. He completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Celle with stages at Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg and Noerr in New York. He then worked for three years as a attorney at the international commercial law firms White & Case and Baker McKenzie. He has been a notary assessor for the state of Brandenburg since 2025.









