Sozialrecht als wissenschaftliche Disziplin
ISBN:
978-3-16-147866-6
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.10.2002
Reihe:
Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
235
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Ivana Mikešić setzt sich mit den Konstitutiven der Weiterentwicklung und Spezialisierung des öffentlichen Rechts im Deutschland der Weimarer Republik auseinander. Vor dem Hintergrund des nach dem Ersten Weltkrieg in der deutschen Staatsrechtslehre entbrannten Positivismusstreits zeigt die Autorin auf, wie die neuen, verstärkt interventiven Disziplinen des Verwaltungsrechts, allen voran das Sozialrecht, aber auch das Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, altgewohnte Sichtweisen auf Struktur und Charakter des gesamten Rechtssystems aufbrachen. Die Anfänge des Sozialrechts als eigenständige wissenschaftliche Disziplin werden exemplarisch untersucht.
Dazu arbeitet die Autorin die Biographien und die Werke der entscheidenden Protagonisten des frühen Sozialrechts auf. Hier sind vor allem der Pionier Heinrich Rosin, die Leipziger Systematiker Erwin Jacobi und Lutz Richter und der Berliner Pragmatiker Walter Kaskel zu nennen. Auch die institutionelle Absicherung der neuen juristischen Disziplin an Universitäten und speziellen Forschungseinrichtungen wird in die Betrachtung einbezogen. Anhand einer Analyse der zentralen wissenschaftlichen Diskurse, die im Untersuchungszeitraum geführt wurden, läßt sich die Verfaßtheit des Sozialrechts in seinen wissenschaftlichen Anfängen am prägnantesten greifen. Vor allem sie erlaubt wissenschaftstheoretische Rückschlüsse auf die Bedingungen der Konstituierung neuer Wissensgebiete.
Dazu arbeitet die Autorin die Biographien und die Werke der entscheidenden Protagonisten des frühen Sozialrechts auf. Hier sind vor allem der Pionier Heinrich Rosin, die Leipziger Systematiker Erwin Jacobi und Lutz Richter und der Berliner Pragmatiker Walter Kaskel zu nennen. Auch die institutionelle Absicherung der neuen juristischen Disziplin an Universitäten und speziellen Forschungseinrichtungen wird in die Betrachtung einbezogen. Anhand einer Analyse der zentralen wissenschaftlichen Diskurse, die im Untersuchungszeitraum geführt wurden, läßt sich die Verfaßtheit des Sozialrechts in seinen wissenschaftlichen Anfängen am prägnantesten greifen. Vor allem sie erlaubt wissenschaftstheoretische Rückschlüsse auf die Bedingungen der Konstituierung neuer Wissensgebiete.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Geboren 1968; 1988-1995 Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Frankfurt/Main; 1995-98 Ausbildung in Berlin; 2001 Promotion; zur Zeit Rechtsanwältin in Frankfurt/Main.









