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Unfallversicherung (SGB VII)

ISBN:
978-3-7321-0752-0
Auflage:
überarb. Aufl.
Verlag:
Hagener Wissenschaftsverlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.12.2024
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
206
Ladenpreis
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Sie verfolgt zwei Aufgaben. Zum einen bemüht sie sich um die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention), zum anderen betreibt sie die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der versicherten Person oder entschädigt deren Hinterbliebene (Rehabilitation und Entschädigung). Das vorliegende Werk verschafft einen prägnanten Überblick, wobei es dem Kreis der versicherten Personen, den Versicherungsfällen und dem Leistungsrecht besondere Aufmerksamkeit schenkt. Hervorgehoben sei noch, dass sich ein gesondertes Kapitel dem Internationalen Recht der sozialen Sicherheit widmet, nehmen doch die grenzüberschreitenden Sachverhalte stetig zu und gewinnen in der Beratung entsprechend weiter an Bedeutung. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Biografische Anmerkung
Helmut Maxeiner; ehemaliger Leiter des Bereichs Verbindungsstelle, koordinierendes über- und zwischenstaatliches Recht, bei der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; ehemaliger Lehrbeauftragter an der DGUV Akademie – Hochschule und Studieninstitut der DGUV; Mitkommentator juris PraxisKommentar SGB I – Allgemeiner Teil / mit VO (EG) 883/2004; juris PraxisKommentar SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung; Autor verschiedener wissenschaftlicher Beiträge zum Sozialrecht, insbesondere des über- und zwischenstaatlichen Rechts der sozialen Sicherheit.