WEBINAR am 29.09.2026 von 15:00-16:30: Data Act in der Praxis
Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
WEBINAR am 29.09.2026: Data Act in der Praxis
Datum: 29.09.2026
Start: 15:00 Uhr Dauer: 90 Minuten Referenten: Mag. Tanja Pfleger und Dipl.-Ing. Mag. Dr. Gernot Fritz, BSc
Beschreibungstext:
Vom vernetzten Fahrzeug über Maschinen und Smart-Home-Geräte bis zu digitalen Diensten und Cloud-Angeboten: Der Data Act verändert grundlegend, wer auf Daten zugreifen, sie nutzen und an Dritte weitergeben darf. Für Unternehmen entstehen dadurch nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen.
Welche Produkte, Dienste und Daten fallen überhaupt unter den Data Act? Unter welchen Voraussetzungen können öffentliche Stellen im Rahmen des B2G-Datenzugangs Daten von Unternehmen verlangen? Und welche Vertragsklauseln gelten als missbräuchlich, wenn sie einem Unternehmen einseitig auferlegt werden?
Gernot Fritz und Tanja Pfleger geben einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungsbereiche des Data Act. Anhand konkreter Beispiele zeigen sie, worauf es bei der Umsetzung ankommt – und wo die typischen Stolpersteine liegen.
Inhalte im Detail:
- Das 1×1 des Data Act: Anwendungsbereich, Rollen und zentrale Verpflichtungen
- Vernetzte Produkte und verbundene Dienste: Welche Daten sind erfasst?
- Datenzugang und Datenweitergabe: Wer darf welche Daten von wem verlangen?
- Datenbereitstellung in der Praxis: Format, Qualität, Schnittstellen, Entgelt und technische Grenzen
- Zusammenspiel mit der DSGVO: Personenbezogene Daten, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Wann dürfen Daten zurückgehalten oder Schutzmaßnahmen verlangt werden?
- B2G-Datenzugang: Unter welchen Voraussetzungen können öffentliche Stellen Daten von Unternehmen verlangen?
- Unfaire Vertragsklauseln: Welche einseitig auferlegten Vertragsbestimmungen sind künftig unwirksam?
- Verträge unter dem Data Act: Informationspflichten, Datenzugangsvereinbarungen und Gestaltungsspielräume
- Cloud Switching und Exit: Was müssen Anbieter und Kunden beachten?
- Praxisfälle, typische Stolpersteine und offene Auslegungsfragen
Ihre Experten:
Dipl.-Ing. Mag. Dr. Gernot Fritz, BSc ist Partner im IP/IT-Team bei E+H Rechtsanwälte GmbH. Er ist einer der führenden österreichischen Experten für Daten- und Technologierecht und berät umfassend zu rechtlichen Fragestellungen rund um die kommerzielle Nutzung von Daten, Künstlicher Intelligenz und technologischen Innovationen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung von Unternehmen zur EU-Digitalregulierung, insbesondere zu Data Act, Digital Services Act, DSGVO und AI Act.
Mag. Tanja Pfleger ist Rechtsanwältin im IP/IT-Team bei E+H Rechtsanwälte GmbH und begleitet Unternehmen bei der Umsetzung datenregulatorischer Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der DSGVO, dem Data Act und weiteren europäischen Datenrechtsakten. Darüber hinaus berät sie zu Fragen der künstlichen Intelligenz sowie zu IT- und Softwareverträgen. Sie hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz- und Datenregulierungsrecht.









